Antrag zur Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse
Empfehlung zum Übergang in eine Leistungs- und Begabungsklasse ab JGS 5
Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können ab dem Schuljahr 2007/08 zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen Schülerinnen und Schüler bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Einrichtung von Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) ab Jahrgangsstufe 5 an bis zu 35 Schulstandorten in öffentlicher und anteilig in freier Trägerschaft möglich ist.
Angestrebt wird, dass sich Gymnasien und Gesamtschulen mit LuBK der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten durch entsprechende eigene Profilbildung widmen. Sie können auf der Grundlage ihrer spezifischen Möglichkeiten und Voraussetzungen Leistungs- und Begabungsklassen ab Jahrgangsstufe 5 mit sprachlichem, musisch-künstlerischem, gesellschaftswissenschaftlichem oder mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Profil einrichten. Kombinationen von Profilen zur Begabtenförderung sind möglich. Schulen können auch darauf verzichten, sich schwerpunktmäßig auszurichten und sich stattdessen die Förderung der unterschiedlichen individuellen Begabungsprofile der Schülerinnen und Schüler zur Aufgabe machen.
Seit dem Schuljahr 2008/09 sind an 35 Standorten – an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft Leistungs- und Begabungsklassen eingerichtet.
Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der Grundschule melden die Eltern Ihr Kind an der gewünschten Schule mit einer genehmigten Leistungs- und Begabungsklasse an. Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgespräches festgestellt.
Neben der Einführung von Leistungs- und Begabungsklassen gibt es noch weitere Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören u.a. individuelle Lernstandsanalysen und darauf abgestimmte Förderpläne, die Schaffung von Freiräumen für selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lernen sowie zusätzliche inner- und außerschulische Lernangebote, zum Beispiel durch Schülerakademien, die Nutzung universitärer Angebote oder die verstärkte Werbung für Schülerwettbewerbe.