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Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 5 (LuBK) zum Schuljahr 2026/27

 
 
1. Bis Dienstag, 06.01.2026
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in eine Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis zum 06. Januar 2026 einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule an die zuständige Klassenlehrkraft der Grundschule (§ 14 Abs. 1 GV i.V.m. Nummer 25 Abs. 1 VV-GV).

 2. Bis Dienstag, 20.01.2026
Die zuständige Klassenlehrkraft erstellt die Empfehlung der Grundschule. Die Klassenkonferenz beschließt über den Inhalt der Empfehlung der Grundschule. Die Empfehlung der Grundschule ist von der Klassenlehrkraft und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterschreiben und den Eltern zuzuleiten. Außerdem händigt die Grundschule den Eltern den Zugangscode für das digitale Anmeldeformular aus.

 3. Freitag, 30.01.2026 bis Mittwoch, 11.02.2026
Die Eltern melden ihr Kind digital bis zum 11. Februar 2026 an einem Gymnasium mit einer Leistungs- und Begabungsklasse an. Dabei ist ein Upload folgender Unterlagen notwendig:
- die unterzeichnete Empfehlung der Grundschule
- das unterzeichnete Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4
Der Zugangscode für das digitale Anmeldeformular wird durch die Grundschule ausgehändigt.


4. Samstag, 14.03.2026
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird der prognostische Test am 14. März 2026 durchgeführt. Er findet 10:00 Uhr in der Schule, Haus II (Str. der Jugend 1) statt. Dazu lädt das Gymnasium noch einmal schriftlich ein.
An diesem Tag liegen in der Schule Listen aus, in denen Sie sich bitte für einen Termin für das Gespräch zur Eignungsfeststellung eintragen.

Am  Dienstag, dem 24.03.2026, und Donnerstag, dem 26.03.2026, finden die Gespräche zur Eignungsfeststellung in der Schule, Haus I statt.

5. Bis Freitag, 24.04.2026
Abschluss der Eignungsfeststellung in Bezug auf die Erstwunschschule und eventuelle Weiterleitung der Antragsunterlagen an die Zweitwunschschule.
 
6. Bis Freitag, 15.05.2026
Abschluss der Eignungsfeststellung und Aufnahmeentscheidung nach Zweitwunsch.


7. Mittwoch, 03.06.2026
Am 03. Juni 2026 erfolgt die Versendung der Aufnahmebescheide.
 
 
Die Schule kann verspätete Anmeldungen unter Beachtung von § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg berücksichtigen.