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Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10


Seit dem Schuljahr 2011/2012 nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung teil. Dabei werden die Fächer Mathematik, Deutsch und die erste Fremdsprache schriftlich geprüft.
Bei der schriftlichen Prüfung in der Fremdsprache handelt es sich um eine Hörverstehensprüfung.
In einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache, bei der es sich um die erste oder zweite Fremdsprache handeln kann, findet eine mündliche Gruppenprüfung statt.
 
Zusätzlich kann freiwillig eine mündliche Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10, außer in der bereits mündlich geprüften Fremdsprache abgelegt werden.
 
Zwei weitere mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik können beantragt werden, wenn dadurch die Versetzung, ein höherer Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht werden kann. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.

Gleiche Aufgaben wie beim MSA Berlin

Nachdem bereits im Schuljahr 2010/11 die Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife belegt haben, im Fach Mathematik die gleichen Aufgaben in der schriftlichen Prüfung vorgelegt bekamen, wie die Berliner Schülerinnen und Schüler, die den MSA erwarben, gab es Gleiches im Schuljahr 2011/12  auch für das Fach Deutsch und in der Hörverstehensprüfung in Englisch.


siehe
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/pruefungen.html