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Hausordnung des Sängerstadt-Gymnasiums Finsterwalde
                              

Fassung: gültig ab 06.10.2022


 
1. Allgemeines
Rund ein Drittel des Tages verbringen wir beim Lernen und Arbeiten in unserer Schule. Es liegt ganz bei uns, ob wir uns dabei wohl fühlen und eine Atmosphäre schaffen, die Leistungen fördert. Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schulalltages und benennt Normen zur Durchsetzung von
 
Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit, Pünktlichkeit.
 
Das Miteinander wird angenehmer, wenn es von Höflichkeit und gegenseitiger Achtung getragen wird – das gilt auch für Begegnungen außerhalb der Schule. Lehrkräfte und Schüler sollen sich so verhalten, dass niemand am Verhalten der anderen Anstoß nehmen muss. Es ist auch selbstverständlich, dass jeder das Eigentum eines anderen und das Schuleigentum achtet.
 
Anweisungsberechtigt für alle Schüler sind die Lehrkräfte, Kooperationspartner im Ganztag, Schulsachbearbeiterinnen und Hausmeister. 
 
 
2. Pausenordnung
                                                                                                                             
2.1.                 
                   Normalvariante          Pausen in Minuten     Kurzvariante
1./2. Std.   07:35 Uhr - 09:05 Uhr                                    07:35 - 08:45 Uhr
                                                                      25
3. Std.       09:30 Uhr - 10:15 Uhr            10                    09:10 - 09:45 Uhr
4. Std.       10:25 Uhr - 11:10 Uhr            10                    09:55 - 10:30 Uhr
5. Std.       11:20 Uhr - 12:05 Uhr            25        1)         10:40 - 11:15 Uhr
6. Std.       12:30 Uhr - 13:15 Uhr            25        2)         11:40 - 12:15 Uhr
7. Std.       13:40 Uhr - 14:25 Uhr            05                    12:40 - 13:15 Uhr
8. Std.       14:30 Uhr - 15:15 Uhr            05                    13:20 - 13:55 Uhr
9. Std.       15:20 Uhr - 16:05 Uhr                                    14:00 - 14:35 Uhr
 
1) Mittagessen 1 (nur Klassen 5-8)
2) Mittagessen 2 (nur Klassen 9-12)
 
2.2
In den Pausen nach den Unterrichtsstunden 2 (15 Minuten), 5 (25 Minuten) und 6 (25 Minuten) bitten wir alle Schüler die Pausenhöfe oder den Speiseraum aufzusuchen. Weiterhin stehen Flure, Pausenräume, der Ganztagsbereich und die allgemeinen Unterrichtsräume zur Verfügung. Für den offenen Frühbeginn stehen die Räume des Ganztagsbereiches zur Verfügung. Bestimmte Fachunterrichtsräume (siehe Anlage 1) werden nach dem Unterricht verlassen und durch die Lehrer/Innen verschlossen!
 
2.3.
Das Rauchen, das Trinken von Alkohol, das Einnehmen von Drogen und das Handeln mit Drogen sind auf dem gesamten Schulgrundstück untersagt. Für die Beseitigung von Unrat auf öffentlichen Flächen sind die Verursacher verantwortlich.
 
2.4.
Die Aufsicht wird nach einem gesonderten Aufsichtsplan geregelt.
 
2.5.
Der Wechsel zwischen beiden Schulgebäuden Haus 1 und Haus 2 erfolgt selbständig. Für den Gang zu den Sportanlagen ist der Weg über die Ampelanlage zu nutzen. Das Verlassen des Schulgrundstückes ist in der Regel Schüler/Innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I nicht gestattet. Ausnahmen bestimmen Klassen- und Fachlehrer/Innen. Schüler/Innen der Sekundarstufe II können das Schulgrundstück verlassen. Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Unterrichtszeit durch Schüler/Innen der Sekundarstufe II erfolgt auf eigene Verantwortung, das heißt die gesetzliche Unfallversicherung entfällt.
 
2.6.
Pausenräume, Schülerarbeitsraum, Ganztagsraum, Bibliothek und der Speiseraum (nicht in den unter 2.2 genannten Pausen) können zum Arbeiten genutzt werden.
 
 
3. Regelungen für die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit:
 
Grundsatz: Schulgebäude und Schulgelände sowie die Vorgelände sind „Visitenkarten unseres Gymnasiums“
 
3.1.
Wir bitten deshalb selbst zur Sauberkeit und Ordnung beizutragen, indem die vorhandenen Abfallbehälter genutzt werden, pfleglich mit Schulmöbeln und Geräten umgegangen wird, Arbeitsplätze sauber verlassen werden und für Sauberkeit im gesamten Schulgelände gesorgt wird.
 
3.2.
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern und Kraftfahrzeugen ist untersagt. Ausnahmen hiervon werden gesondert geregelt. Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Für die abgestellten Fahrräder/Fahrzeuge kann die Schule keine Haftung übernehmen.
 
3.3.
Gefahrenquellen im Schulbereich sind der Schulleitung und/oder den Hausmeistern sofort zu melden. Bei Bränden, Havarien usw. verlassen die Schüler sofort das Haus. Entsprechende Fluchtpläne sind zu beachten. (siehe Anlage 2)
 
3.4.
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
 
3.5.
Wertgegenstände sollten ständig unter persönlicher Kontrolle gehalten werden. Die Schule haftet nicht bei Beschädigungen oder deren Abhandenkommen. Fundgegenstände sind bitte im Sekretariat abzugeben.
 
3.6.
Die Fenster von Unterrichtsräumen sowie die Flurfenster werden nur auf Anweisung von Lehrkräften geöffnet. Es ist verboten, sich auf Fensterbänke zu setzen.
 
 
4. Weitere Festlegungen
 
4.1.
Das Benutzen von Smartphones und Smartwatches ist während des Unterrichts verboten. Ausnahmen bestimmen Fachlehrer*innen. Über Art und Umfang der Nutzung von Tablets und Notebooks entscheidet die Fachlehrkraft.
4.2.
Für das Verhalten im Fachunterricht gelten die Belehrungen zum Verhalten in Fachräumen (siehe Anlagen 3).
 
4.3.
Schulfremde Personen melden sich bitte im Sekretariat an.
 
4.4
Alle Schüler/Innen und Lehrer/Innen informieren sich mit Hilfe des Vertretungsplans selbstständig über Stundenplanänderungen und/ oder besondere Ereignisse. Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Raum ist, benachrichtigen Klassensprecher den Stellvertretenden Schulleiter bzw. das Sekretariat.
 
 
Anlage 1:
Fachräume in diesem Sinne sind die Räume:
 
Haus I
 
Mu Musik
 
Haus II
 
0.6 WAT/TE
2.3 Medienraum
2.4 Informatik
2.5 Informatik
3.1 Kursraum NW
3.2 BI/PH
3.3 BI/CH
3.4 CH-Demo
3.6 PH-Demo
3.7 BI-Demo

 

Hygieneplan der Schule